Lkw–Nachtfahrverbot wird systematisch missachtet
Lkw–Nachtfahrverbot wird systematisch missachtet
Fast alle Lkw sind als lärmarm eingestuft, das Nachtfahrverbot ist daher de facto wirkungslos geworden.
Stichproben ergaben, dass jeder (!) einzelne Lkw zu schnell unterwegs ist
Wiederholte Geschwindigkeitsmessungen des Lkw-Nachtfahrverbotes entlang der Wiener Außenring-Autobahn haben gezeigt, dass sich nicht ein einziger der von Greenpeace kontrollierten Lkw an die vorgeschriebenen sechzig Stundenkilometer gehalten hat.
"Das Tolerieren der systematischen Missachtung von Gesetzen fördert und begünstigt den Lkw-Verkehr in Österreich, der seit Jahren massiv zunimmt", betont Niklas Schinerl von Greenpeace. "Nur eine strengere Handhabung des Gesetzes würde dazu führen, dass der Transport auf der Straße unattraktiver wird", erläutert Schinerl.
In Österreich gilt zwischen 22 Uhr und 5 Uhr in der Früh ein Lkw–Nachtfahrverbot. Von diesem Verbot sind lärmarme Lkw allerdings ausgenommen. Für die gilt im selben Zeitraum eine Geschwindigkeitsbeschränkung von sechzig km/h. Da inzwischen aber fast alle Lkw als lärmarm eingestuft werden, ist das Nachtfahrverbot de facto wirkungslos geworden.
Quelle und Text von Greenpeace.at
Fast alle Lkw sind als lärmarm eingestuft, das Nachtfahrverbot ist daher de facto wirkungslos geworden.
Stichproben ergaben, dass jeder (!) einzelne Lkw zu schnell unterwegs ist
Wiederholte Geschwindigkeitsmessungen des Lkw-Nachtfahrverbotes entlang der Wiener Außenring-Autobahn haben gezeigt, dass sich nicht ein einziger der von Greenpeace kontrollierten Lkw an die vorgeschriebenen sechzig Stundenkilometer gehalten hat.
"Das Tolerieren der systematischen Missachtung von Gesetzen fördert und begünstigt den Lkw-Verkehr in Österreich, der seit Jahren massiv zunimmt", betont Niklas Schinerl von Greenpeace. "Nur eine strengere Handhabung des Gesetzes würde dazu führen, dass der Transport auf der Straße unattraktiver wird", erläutert Schinerl.
In Österreich gilt zwischen 22 Uhr und 5 Uhr in der Früh ein Lkw–Nachtfahrverbot. Von diesem Verbot sind lärmarme Lkw allerdings ausgenommen. Für die gilt im selben Zeitraum eine Geschwindigkeitsbeschränkung von sechzig km/h. Da inzwischen aber fast alle Lkw als lärmarm eingestuft werden, ist das Nachtfahrverbot de facto wirkungslos geworden.
Quelle und Text von Greenpeace.at
juergenS - 5. Nov, 09:34
marko25 wurde erwähnt.