GERECHTIGKEIT SIEGT !
Peter Pilz gewinnt einen Prozess gegen die Rumpolds !
FREITAG, 26. OKTOBER 2007
Der Tag der Fahne ist für mich der Tag der Scheinrechnungen. Ich habe jetzt auch das letzte große Verfahren gegen die Rumpolds gewonnen. Das Oberlandesgericht Wien hat beschlossen, meinem Rekurs gegen alle Urteile der ersten Instanz recht zu geben. Damit fällt auch die einstweilige Verfügung. Mit Freuden stelle ich heute die Rumpold-Scheinrechnungen wieder auf meine website.
Das Urteil ist wichtig, weil es nur im Vordergrund um einen Streit zwischen den Rumpolds und mir geht. Der Senat stellt fest, dass es sich „um eine Rechtsfrage von erheblicher, über den Einzelfall hinausgehender Bedeutung“ handelt. Das Urteil ist für die Arbeit von Abgeordneten und Journalisten von grundlegender Bedeutung.
Bis heute war nicht klar, wie weit Abgabenrecht und andere Bestimmungen die Taten rumpoldartiger Personen vor parlamentarischer und öffentlicher Kontrolle schützen. Die Rechtssprechung in Österreich hat in der Vergangenheit oft den Schutz der Firmen über das öffentliche Interesse gestellt. Das ist jetzt vorbei. Vorbehaltlich einer höchstgerichtlichen Entscheidung gilt jetzt das, was sich in ganz Europa durchgesetzt hat: Das öffentliche Interesse steht gemeinsam mit den Kontrollrechten der Parlamente über den Schutzbedürfnissen von Firmen und Personen. Europa wird transparenter, und politische Schattengewächse müssen sich mit plötzlichem Lichteinfall abfinden.
Text: www.peterpilz.at von Peter Pilz
FREITAG, 26. OKTOBER 2007
Der Tag der Fahne ist für mich der Tag der Scheinrechnungen. Ich habe jetzt auch das letzte große Verfahren gegen die Rumpolds gewonnen. Das Oberlandesgericht Wien hat beschlossen, meinem Rekurs gegen alle Urteile der ersten Instanz recht zu geben. Damit fällt auch die einstweilige Verfügung. Mit Freuden stelle ich heute die Rumpold-Scheinrechnungen wieder auf meine website.
Das Urteil ist wichtig, weil es nur im Vordergrund um einen Streit zwischen den Rumpolds und mir geht. Der Senat stellt fest, dass es sich „um eine Rechtsfrage von erheblicher, über den Einzelfall hinausgehender Bedeutung“ handelt. Das Urteil ist für die Arbeit von Abgeordneten und Journalisten von grundlegender Bedeutung.
Bis heute war nicht klar, wie weit Abgabenrecht und andere Bestimmungen die Taten rumpoldartiger Personen vor parlamentarischer und öffentlicher Kontrolle schützen. Die Rechtssprechung in Österreich hat in der Vergangenheit oft den Schutz der Firmen über das öffentliche Interesse gestellt. Das ist jetzt vorbei. Vorbehaltlich einer höchstgerichtlichen Entscheidung gilt jetzt das, was sich in ganz Europa durchgesetzt hat: Das öffentliche Interesse steht gemeinsam mit den Kontrollrechten der Parlamente über den Schutzbedürfnissen von Firmen und Personen. Europa wird transparenter, und politische Schattengewächse müssen sich mit plötzlichem Lichteinfall abfinden.
Text: www.peterpilz.at von Peter Pilz
juergenS - 26. Okt, 22:31