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Samstag, 15. November 2008

Feiges Töten von Wild wieder erlaubt !

Eine geplante Änderung des NÖ Jagdgesetzes 1974 hat heute mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ und FPÖ den Landwirtschaftsausschuss passiert. Darin soll u.a. das seit 1991 bestehende Verbot von sogenannten "Kirrungen" von Rotwild aufgehoben werden.

Die "Kirrung" des Wildes ist das heimtückische Töten bei den Futterplätzen, zu denen die hungrigen Tiere gelockt werden. Bisher war das verboten. Jetzt will die NÖVP es wieder einführen.

Das "Kirren" (eigentlich "Killen") dient NICHT dem ökologischen Gleichgewicht, sondern den fragwürdigen Interessen der Sonntags- und Trophäenjäger, die möglichst ohne Mühe und Zeitaufwand möglichst kapitale Tiere abschlachten wollen.

Das Vertrauen der Tiere wird mißbraucht, die Tiere werden gestresst und verunsichert, die genetische Vielfalt der Wildbestände durch die Trophäen-Geilheit der Futterplatz-Rambos gefährdet. Nur in NÖ soll die "Kirrung" des Rotwildes erlaubt werden, in allen anderen Bundesländern ist diese Methode des Anlocken des Rotwildes und dem Abschuss an der Futterstelle gesetzlich verboten!
Die Grünen Niederösterreich wehren sich gegen diese Gesetzesnovelle, die die Kirrung von Rotwild erlauben soll.
Noch ist es nicht zu spät diese Gesetzesvorlage zu verhindern! Schreiben Sie Protestmails und leiten Sie den Protestaufruf bitte weiter an:
erwin.proell@noel.gv.at
klaus.schneeberger@noel.gv.at
sepp.leitner@noel.gv.at
gottfried.waldhaeusl@noel.gv.at
madeleine.petrovic@gruene.at

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